Kennzeichen für toxische Stoffe
Gefährliche Stoffe werden gemäß der CLP-Verordnung mit Gefahrensymbolen bzw. GHS-Piktogrammen gekennzeichnet. Dies gilt auch für giftige bzw. toxische Stoffe. Aufgrund der entsprechenden Vorschriften sind die Hersteller und Importeure verantwortlich, jeden Stoff, der Inverkehr gebracht wird, zu kennzeichnen. Dazu werden die gefährlichen Eigenschaften in standardisierten Verfahren bestimmt. Aufgrund von gefährlichen Eigenschaften werden die Stoffe und Gemische festgelegten Gefahrenklassen zugeordnet (gemäß CLP-Verordnung). Die Gefahrenklasse „akut toxisch“ wird dabei mit dem GHS-Piktogramm „GHS 06, Totenkopf“ gekennzeichnet, dass man im Alltag mit dem Zeichen für toxische Stoffe in Verbindung bringt.
Die Dosis macht das Gift
Allerdings können auch Stoffe toxisch bzw. tödlich wirken, die vom Körper im Übermaß aufgenommen wurden und kein (Kenn-)Zeichen für toxische Stoffe haben. So kann beispielsweise eine überhöhte Aufnahme an Kochsalz (= Natriumchlorid) für einen Menschen gesundheitsschädlich, unter Umständen sogar tödlich sein. So ist aber auch möglich, dass toxische Stoffe bzw. Giftstoffe sich im menschlichen Körper nicht schädlich auswirken, da die Konzentration zu gering ist.
Die toxische Wirkung von Stoffen kann anhand der Dosis, Wirkungsweise, Wirkort, Verteilung, und Abbau beurteilt werden. Erst mit diesen Daten kann ein Stoff als „toxisch“ eingestuft werden. Daher ist der Begriff „toxisch“ immer als relativ zu sehen. Es kommt auf den betrachteten Organismus an.
Zeichen als Hinweis für toxische Wirkung
Grundsätzlich können als Zeichen für toxische Stoffe zwei Gefahrenzeichen als Indiz für toxische Stoffe herangezogen werden. Es handelt sich dabei um die Zeichen „GHS 06 – Totenkopf“ und „GHS 08 – Gesundheitsgefahr“.
Die entsprechenden Gefahrenklassen sind entsprechend der CLP-Verordnung
akut toxisch
spezifisch zielorgantoxisch
krebserzeugend
Deshalb sind Stoffe, die in diese Gefahrenklassen (und die entsprechende Kategorie) eingestuft sind, in verschlossenen Giftschränken oder in einem verschließbaren Raum aufzubewahren, zu dem nur fachkundige Personen Zugang haben dürfen.
Kein absolutes Zeichen für toxische Stoffe
Wie erwähnt, können toxische Stoffe in geringer Konzentration „ungefährlich“ sein. Sobald aber eine bestimmte Menge überschritten wird, wirken sie in der Regel gesundheitsschädlich bis hin zum Tod. Damit lässt sich die Frage "wann ist ein Stoff gesundheitsschädlich" in einem gewissen Umfang beantworten, denn die Wirkung des toxischen Stoffes hängt auch von der aufgenommenen Dosis ab. Es gibt also kein absolutes „Zeichen für toxische Stoffe“.
LD50-Wert zu Beurteilung der toxischen Wirkung
Als Zeichen für toxische Stoffen dienen also nicht nur die entsprechenden GHS-Piktogramme, sondern der so genannte LD50-Wert, ein Maß für die Toxizität eines Stoffes. Der LD50-Wert gibt die Menge eines Stoffs an, bei der 50 Prozent einer Population von untersuchten Lebewesen sterben. Der LD50-Wert (LD steht für Letale Dosis) wird in der Regel in Gramm oder Milligramm angegeben und auf ein Kilogramm Körpergewicht bezogen. Die Bestimmung des LD50-Werrs ist eine der wichtigsten Untersuchungen auf die toxischen Eigenschaften eines Stoffes oder Gemisches.