Kennzeichnung von Gefahrstoffen -


Die Kennzeichnung eines (Gefahr)stoffes erfolgt durch sein "Gefahrensymbol", Signalwort und Stoffbezeichnung. Die entsprechenden Kennzeichnungselemente sind die Gefahrenpiktogramme, Signalwörter zur Kennzeichnung des relativen Gefährdungsgrades ("Gefahr" bzw. "Achtung"), den Gefahrenhinweisen (H-Sätze, die die Art der Gefährdung angeben), sowie den Sicherheitshinweisen (P-Sätze, die die Sicherheitsmaßnahmen beschreiben). Gefahrensymbol (bzw. Gefahrenpiktogramme) und Signalwort geben nur die Kennzeichnung bzw. Kennzeichnungselemente eines Stoffes an. Dies dient dazu, dass auch ein "Nichtexperte" die Gefährlichkeit eines Stoffes grundsätzlich einstufen kann. Die vollständige Einstufung eines Stoffes oder eines Gemisches ist durch die Zuordnung zu einem der Gefährlichkeitsmerkmal (nach CLP-Verordnung) gegeben. Das Gefährlichkeitsmerkmal ist erkennbar aus den H-Sätzen des Stoffes.

Kennzeichung von Gefahrstoffen

Grundlage der Kennzeichnung sind Piktogramme zur Information der Gefahr eines gefährlichen Stoffes (gemäß GHS), neben dem Signalwort und den Gefahrenhinweisen

Diese Informationen werden vom Hersteller eines Gefahrstoffes in einem Sicherheitsdatenblatt übermittelt. Der Hersteller oder Einführer hat die Stoffe dabei vor dem Inverkehrbringen einzustufen. Für alle Stoffe, die in der CLP-Verordnung aufgeführt sind, gilt die hier festgelegte Einstufung.

Kennzeichnung gemäß CLP-Verordnng (EG Nr.1272/2008)

Die Kennzeichnung von Gefahrstoffen wird im Anhang der CLP-Verordnung geregelt

  • Vorschriften für die Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen
  • Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung und Verpackung bestimmter Stoffe und Gemische
  • Liste der Gefahrenhinweise, ergänzenden Gefahrenmerkmale und ergänzenden Kennzeichnungselemente

  • Die Signalwörter (Gefahr und Achtung), die auf der Verpackung zu finden sind, dienen zur Kennzeichnung des Gefährdungsgrades. Die beiden Signalwörter "Gefahr: schwerwiegender Gefährdungsgrad" und "Achtung: weniger schwerwiegender Gefährdungsgrad" geben einen relativen Gefährdungsgrad an. Die Gefahrenhinweise (H-Sätze) beschreiben die Art der Gefährdung und geben das Gefährlichkeitsmerkmal wieder. Die H-Sätze (H steht für "Hazard Statement" weist eine logische Struktur auf. Experten können anhand des Codes schnell die Gefahrenklasse ermitteln. Der Code "H123" (z.B. H225) wird folgendermaßen aufgebaut: Die erste Ziffer gibt die Gefahrenklasse an: "2" = physikalische Gefahren, "3" = Gesundheitsgefahren bzw. "4" = Umweltgefahren. Die beiden anschließend folgenden Ziffern stellen die fortlaufende Nummer des H-Satzes dar. Damit auch Nicht-Fachleute die Gefährdung durch einen Gefahrstoff erkennen, schreibt die CLP-Verordnung zur Visualisierung der Gefahren 9 Piktogramme vor.


  • GHS01, "Explodierende Bombe", diese Gefahrstoffe können durch Erwärmung, Reibung oder Schlag explodieren

  • GHS02, "Flamme", diese Gefahrstoffe können (besonders Flüssigkeiten) mit Luft explosionsfähige Gemische bilden. Diese Gefahrstoffe sind entzündbar

  • GHS03, "Flamme über Kreis", diese Gefahrstoffe können mit brennbaren Stoffen explosive Gemische bilden, wobei diese Stoffe oxidierend wirken

  • GHS04, "Gasflasche", die Stoffe befinden sich in einer Gasflasche und können beim Erwärmen die Gasflasche zum Explodieren bringen

  • GHS05, "Ätzwirkung", diese Gefahrstoffe verätzen Geweben und reagieren mit Metallen

  • GHS06, "Totenkopf mit Knochen", diese Gefahrstoffe führen zu gesundheitlichen Schäden bis zum Tod

  • GHS07, "Ausrufezeichen", diese Gefahrstoffe führen ebenfalls zu gesundheitlichen Schäden, vor allem Augen, Haut oder die Atmungsorgane

  • GHS08, "Gesundheitsgefahr", diese Gefahrstoffe führen zu (dauerhaften) gesundheitlichen Schänden. Gefahrstoffe mit dem Piktogramm GHS06 können z. B. krebserzeugend, erbgutverändernd sein oder Allergien auslösen

  • GHS09, "Umwelt", diese Gefahrstoffe sind für Wasserorganismen (akut bzw. chronisch) schädlich oder giftig
  • Allerdings haben Gefahrstoffe (mit der gleichen Gefahr) teilweise unterschiedliche Wirkungen. Daher wird durch die CLP-Verordnung dies durch Gefahrenklassen genauer unterteilt. Die Art der Gefahr, die durch einen Gefahrstoff ausgeht, wird durch festgelegte Gefahrenklassen beschrieben. Die CLP-Verordnung umfasst 16 Gefahrenklassen für physikalisch-chemische Gefahren, 10 Gefahrenklassen für Gesundheitsgefahren und 1 Gefahrenklasse für die Umwelt gefahren. Diese Information wird in dem Gefahrenhinweis (H-Satz) wiedergegeben.


    Wichtig für die Kennzeichnung ist die Ermittlung der Gefahreneigenschaften des Stoffes. Zunächst sind alle gefahrenrelevanten Informationen für den Stoff oder für das Gemisch zu ermitteln. Im ersten Schritt werden dabei die sogenannten Einstufungskriterien geprüft (in der CLP-Verordnung aufgelistet). Diese sind z.B. "entzündbare Flüssigkeiten" oder "korrosiv gegenüber Metallen". Nachdem nun die Gefahrenklasse ermittelt wurde, wird die entsprechende Gefahrenkategorie ermittel. Bei entzündbaren Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt < 23°C gibt es zwei Kategorien. Kategorie 1 hat einen Siedepunkt von kleiner 35°C und Kategorie 2 einen Siedepunkt von größer 35 °C.


    Entsprechend können nun die Kennzeichnungselemente ermittelt werden (z.B. für einen Gefahrstoff "entzündliche Flüssigkeit - Kategorie 1". Das Gefahrenpiktogramm ist GHS02 ("Flamme"), das Signalwort lautet "Gefahr" und der entsprechende Gefahrenhinweis "H224". Damit ist der Stoff bzw. Gemisch eingestuft und seine Kennzeichnungselemente ermittelt"