Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten
Ein Sicherheitsbeauftragter ist ein Mitarbeiter, der Aufgaben im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutz innehat. Die Bestellung und Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten basieren auf den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sicherheitsbeauftragte werden von der Geschäftsführung bestellte. Wesentliche Aufgabe eines Sicherheitsbeauftragten ist die Unterschützung des Unternehmens bei der Verhütung von Arbeitsunfälle sowie der Reduzierung der arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Dabei prüft der Sicherheitsbeauftragte, ob (gemäß der Gefährdungsbeurteilung notwendige) Schutzmaßnahmen und Schutzausrüstungen vorhanden sind.
Sicherheitsbeauftragte müssen in allen Unternehmen mit mehr als 20 regelmäßig Beschäftigten gemäß den DGUV Vorschriften bestellt werden. Allerdings kann die zuständige Berufsgenossenschaft auch bei weniger als 20 Beschäftigten die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten anordnen. Die Zahl der notwendigen Sicherheitsbeauftragten in Unternehmen ist gestaffelt anhand der Gesamtzahl der Mitarbeiter.
Die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten sind in DGUV Vorschrift beschrieben bzw. geregelt. Darüber hinaus finden sich ausführliche Informationen in der DGUV Informationsschrift "Sicherheitsbeauftragte".
Der Sicherheitsbeauftragte muss dabei von der Sicherheitsfachskraft (z. B. Fachkraft für Arbeitssicherheit) unterschieden werden.