Die RoHS-Richtlinie
Beschränkungen für das Inverkehrbringen bzw. Verwenden von gefährlichen Stoffen wird in einigen Gesetzen und Verordnungen aufgeführt, beispielsweise CLP-Vorordnung oder REACH-Verordnung. Eine weitere bekannte Verordnung zur Beschränkung des Inverkehrbringens von gefährlichen Stoffen ist die RoHS-Richtlinie.
Die RoHS-Richtlinie regelt nicht direkt die Beschränkung von gefährlichen Stoffen, sondern der Beschränkung von gefährlichen Stoffen in elektrischen und elektronischen Geräten. Dabei ist der Begriff „RoHS“ eine Abkürzung für „Restriction of (the use of certain) Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment“. Übersetzt bedeutet „RoHS“ also Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.
Die RoHS-Richtline, als EU-Richtlinie, schützt Mensch und Umwelt, dass Gefahrstoffe durch elektrische und elektronische Geräte freigesetzt werden. Die RoHS-Richtlinie beschränkt dabei die Verwendung von bestimmten Schwermetallen und Flammschutzmitteln bzw. Weichmachern. Die Umsetzung der RoHS-Richtlinie in „nationales Gesetz“ erfolgte durch die Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Elektrostoffverordnung)
Für folgende Stoffe gilt gemäß der RoHS-Richtlinie die Beschränkung:
Blei
Quecksilber
Cadmium
Sechswertiges Chrom
Polybromierte Biphenyle (PBB)
Polybromierte Diphenylether (PBDE)
Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP)
Butylbenzylphthalat (BBP)
Dibutylphthalat (DBP)
Diisobutylphthalat (DIBP)
Auch an der RoHS-Richlinie bzw. der Elektrostoffverordnung zeigt sich der „rote Faden“ zwischen den einzelnen Gesetzen und Verordnungen. Bei den Phtalaten, deren Verwendung durch die RoHS-Richtlinie in Geräten beschränkt wird, handelt sich um typische Weichmacher, die als Kunststoffadditive eingesetzt werden. Diese Phthalate wiederum sind alle durch die REACH-Verordnung als „Substances of Very High Concern (SVHCs)“, also als sehr besorgniserregende Stoffe, eingestuft.