CMR-stoffe
Bei CMR-Stoffen (zu dt. KMR-Stoffe) handelt es sich um eine „spezielle“ Klasse von Gefahrstoffen. Der Begriff CMR stammt aus dem Englischen und steht für „cancerogen, mutagen, reprotoxic“. CMR-Stoffe sind daher als krebserzeugende, erbgutverändernde und fruchtbarkeitsgefährdende (Gefahr)stoffe eingestuft.
Im Deutschen werden CMR-Stoffe als KMR-Stoffe bezeichnet. Dabei steht "K" für karzinogen, "M" steht für "mutagen" und "R" für "reproduktionstoxisch. In der Alltagssprache stehen diese Abkürzungen für krebserzeugend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährend.
Woran kann man CMR-Stoffe erkennen?
Ob es sich bei einem Stoff um einen CMR-Stoff handelt kann aus dem jeweiligen Sicherheitsdatenblatt bzw. dem Etikett abgelesen werden.
Die wichtigsten Gefahrenhinweise (H-Sätze) auf das Vorliegen eines CMR-Stoffes sind:
Kann (vermutlich) Krebs erzeugen
Kann (vermutlich) genetische Defekte verursachen
Kann (vermutlich) das Kind im Mutterleib schädigen
Kann (vermutlich) die Fruchtbarkeitbeeinträchtigen
Informationsquellen zu CMR-Stoffen
Zusätzlich stehen in Gefahrstoff-Informationssystemen (z.B. Gestis) sämliche Stoffdaten (zu jedem Stoff) zur Verfügung. Außerdem gibt es in den gesetzlichen Vorschriften eine Auflistung von CMR-Stoffen. So findet man im Anhang der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) Stoffe, die als karzinogen, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch eingestuft sind. Ebenfalls findet sich in der TRGS 905 eine Auflistung von CMR-Stoffen (in Deutschland auch als KMR-Stoffe bezeichnet).
Liste der CMR-Stoffe in Deutschland
Muss man nun alle Listen kontrollieren (CLP-Verordnung, Technische Regeln für Gefahrstoffe …. ),um nicht einen CMR-Stoff zu übersehen?
NEIN, denn in Deutschland gibt es die CMR-Gesamtliste (auch als KMR-Gesamtliste bezeichnet). Diese Liste wird vom Institut für Arbeitsschutz (kurz: IFA) veröffentlicht und enthält alle in Deutschland als krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden eingestuften Stoffe.
CMR-Gesamtliste
Bedeutung von CMR-Stoffe im Rahmen des Arbeitsschutzes
An CMR-Stoffe werden spezielle Schutzmaßnahmen im Umgang mit diesen Stoffen vorgeschrieben. So schreibt beispielsweise die Gefahrstoffverordung (§ 14) vor, dass jeder Arbeitgeber ein regelmäßig aktualisiertes Verzeichnis über die Beschäftigten führt, die Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B ausüben.
Gefahrstoffverordnung § 14