Wichtige Begriffe im sicheren Umgang mit Gefahrstoffen
Arbeitsschutzgesetz: Das Arbeitsschutzgesetz dient zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten. Das Arbeitsschutzgesetz regelt dabei für alle Tätigkeitsbereiche die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten. Das Arbeitsschutzgesetz regelt dabei die Pflichten des Arbeitgebers aber auch die Pflichten und die Rechte der Beschäftigten.
Chemikalie: Der Begriff „Chemikalie“ ist ein ungenauer Begriff für chemische Stoffe und als Bezeichnung nicht durch Vorschriften definiert. Mit dem Begriff „Chemikalie(n)“ meint man dabei industriell oder im Labor hergestellte chemische Stoffe.
Chemikaliengesetz: Das Chemikaliengesetz ist ein Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen. Es dient dazu, Menschen und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch gefährliche Stoffe zu schützen.
Chemikalienverbotsverordnung: Die Chemikalienverbotsordnung regelt das Inverkehrbringen von bestimmten gefährlichen Gefahrstoffen. Die Beschränkung durch die Chemikalienverbotsverordnung gilt auch für bestimmte Erzeugnisse, die diese Gefahrstoffe enthalten oder freisetzen können.
CLP-Verordnung: Die CLP-Verordnung (Verordnung Nr. 1272/2008) regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Die Regelungen der CLP-Verordnung beruhen auf dem so genannten Global Harmonisierten System (kurz: GHS) der Vereinten Nationen (GHS). Seit 2015 ist die CLP-Verordnung die einzige in der EU einzige geltende Vorschrift für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen. Die dt. Zubereitungsrichtlinie ist nicht mehr gültig.
Gefahrstoffverordnung: Die Gefahrstoffverordnung basiert auf dem Chemikaliengesetz und dem Arbeitsschutzgesetz. Die Gefahrstoffverordnung regelt den Umgang mit gefährlichen Stoffen und die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.
Gefährdungsbeurteilung: Die Gefährdungsbeurteilung umfasst die Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen, denen Beschäftigte ausgesetzt sind. Die Pflicht zur „Durchführung“ einer Gefährdungsbeurteilung basiert auf dem Arbeitsschutzgesetz. Gemäß Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
Gefährlicher Stoff: Der Begriff „gefährliche Stoffe und Gemische“ wird im § 3 der Gefahrstoffverordnung definiert. Der Begriff „gefährlicher Stoff“ ist Teil des Begriffs „Gefahrstoffe“. Gefahrstoffe sind auch solche Stoffe, aus denen erst bei Herstellung oder Verwendung gefährliche entstehen oder freigesetzt werden können.
Gefahrstoff: Gefahrstoffe sind Stoffe, Gemische mit gefährlichen Eigenschaften und definiert in der Gefahrstoffverordnung. Gefahrstoffe erfüllen so genannte Einstufungskriterien nach der CLP-Verordnung. Gefahrstoffe sind dabei Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse, die zu physikalischen Gefahren, Gesundheits- oder Umweltgefahren führen können. Gefahrstoffe erkennt man an den Gefahrstoffsymbolen bzw. Gefahrstoffpiktogrammen.
REACH-Verordnung: REACH steht für „Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“ (deutsch: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe). Die REACH-Verordnung gilt grundsätzlich für alle Stoffe (Chemikalien), die in der EU hergestellt oder verwendet werden. Die REACH-Verordnung gilt aber auch für Stoffe in Gemischen oder Erzeugnissen (z. B. in Schmuck oder Kleidung).
TRGS: Der Begriff „TRGS“ steht für die Abkürzung für Technische Regeln für Gefahrstoffe. Diese „Regeln“ beinhalten die vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) beschlossenen Regeln nach Maßgabe der Gefahrstoffverordnung. Im Gegensatz zur Gefahrstoffverordnung sind die Technischen Regeln für Gefahrstoffe nicht rechtsverbindlich. Die Regeln sind Empfehlungen. Allerdings kann bei Anwendung der TRGS davon ausgegangen werden, dass die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes und weiterer Gesetze bzw. Verordnungen erfüllt werden.
TRBS: Der Begriff „TRBS“ steht für die Abkürzung Technischen Regeln für Betriebssicherheit. Die TRBS konkretisiert die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und regeln beispielsweise die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte.
Unfallverhütungsvorschrift: Unfallverhütungsvorschriften sind verbindliche Vorschriften, die von den Unfallversicherungsträgern erlassen werden. Die Unfallverhütungsvorschriften (kurz: UVV) regeln die Pflichten des Arbeitgebers und der Beschäftigten in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Die Unfallverhütungsvorschriften gelten für jedes Unternehmen und jeden Beschäftigten der gesetzlichen Unfallversicherung.