DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3) – Regelungen für elektrische Anlagen
Im Umgang mit Chemikalien (in einem Chemiesaal einer Schule) kommt auch immer die Frage nach einer Prüfung nach der DGUV Vorschrift 3. Die DGUV 3 ist eine (Unfall)verhütungsvorschrift für Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (diese Vorschrift wurde früher auch als BGV A3 bezeichnet).
Die Frage stellt sich, in wie weit die DGUV 3 auch im Chemieunterricht gültig ist. Die DGUV-Vorschrift ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (kurz: DGUV). Die Vorschriften der DGUV gelten für Betriebe und auch Schulen (alle gewerblich „tätigen“, die der gesetzlichen Unfallversicherung „angehören“) und ist ein Teil der Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz.
Die DGUV Vorschrift regelt elektrische Anlagen und Betriebsmittel, die gewerblich verwendet und betrieben werden. Die DGUV Vorschrift 3 gilt für alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel unabhängig von der Höhe oder Art der Betriebsspannung. Sie regelt auch die Anforderungen an elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Die DGUV Vorschrift 3 regelt aber auch den Umgang und Tätigkeiten mit elektrischen Anlagen und Betriebsmittel.
Im Chemieunterricht werden auch elektrische Anlangen verwendet, beispielsweise in der Elektrochemie zur Bereitstellung der notwendigen Spannung für eine Elektrolyse. Aber auch Ladegeräte für mobile Messeräte wie pH- oder Leifähigkeitsmessgeräte müssen die Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 erfüllen. Daher gelten auch im Chemieunterricht die Anforderungen der DGUV Vorschrift 3, auch wenn diese Vorschrift primär nichts mit Gefahrstoffen „zu tun hat“. Die wiederkehrenden vorgeschriebenen Prüfungen der elektrischen Anlagen dürfen nur von Fachpersonen durchgeführt werden.