Warnschutzkleidung gemäß DIN EN ISO 20471
Werden im Rahmen eines Gefahrguttransportes Gefahrstoffe transportiert, gehört gemäß den ADR-Vorschriften immer ein Feuerlöscher, eine Warnweste und ein Warndreieck zu einem Gefahrguttransport dazu (dies trifft auch auf einen vereinfachten Transport nach der so genannten 1000 Punkte-Regel zu).
Hinweis: Eine Warnweste ist nicht nur beim Gefahrguttransport vorgeschrieben, sondern auch im Privat-PKW ist in Deutschland zur Pflicht geworden. Seit Juli 2014 ist es Pflicht in Deutschland in jedem Fahrzeug mindestens Warnweste verfügbar zu haben.
Auch hier gilt wie bei jeder persönlichen Schutzausrüstung (PSA): Nicht jede Warnweste entspricht einer gesetzlich zugelassenen Warnschutzkleidung. So sind beispielsweise bei einem Gefahrguttransport oder in einem Privat-PKW nur Warnwesten nach DIN EN ISO 20471 bzw. DIN EN 471 zulässig. Dabei müssen die Warnwesten der Klasse 2 gemäß dieser Vorschrift entsprechen.
Warnwesten der Klasse 2
Die DIN regelt u. a. die Farbe der Warnwesten bzw. Warnschutzkleidung. So müssen diese gelb, orange oder rot sein, andere Farben sind nicht zulässig. Im Rahmen von PKW- oder LKW-Transporten müssen die Warnwesten der Klasse 2 entsprechen. Oft wird diese Einstufung falsch zugeordnet. Warnschutzkleidung wie Warnwesten werden auch der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zugeordnet. Dabei wird Warnschutzkleidung der PSA-Kategorie II zugeordnet. In die Kategorie 2 wird alle Schutzausrüstung erfasst, die weder der Kategorie I noch der Kategorie III zugeordnet sind, darunter z.B. Warnschutzkleidung. Diese Zuordnung meint man jedoch nicht, wenn man von einer Warnweste der Klasse 2 spricht.
Warnwesten werden in die Klassen 1, 2 und 3 eingeteilt gemäß der EN ISO 20471. Diese Einteilung ist abhängig von mehreren Kriterien, z. B. der Geschwindigkeit vorbeifahrender Fahrzeuge oder der Flächen der fluoreszierenden Stoffe auf der Warnweste. So muss beispielsweise das fluoreszierende Material pro m² mindestens die folgende Größe aufweisen: 0,5 (Klasse 2) und 0,8 (Klasse 3). Zudem sind für eine Warnweste nach EN 471 zwei umlaufende, 50 mm oder breiter breite Reflexstreifen vorgeschrieben
Daher entsprechen Warnwesten in den Regel den Vorschriften der Norm 471 bzw. 20471. Zusätzlich sind diese Warnwesten im Sinne der persönlichen Schutzausrüstung Produkte die gemäß der PSA-Verordnung zertifiziert.
Warnwesten als persönliche Schutzausrüstung
Aber nicht nur im Transportbereich ist Warnkleidung bzw. Warnwesten verpflichten. Innerhalb von Betrieben ist ebenfalls das Tragen von Warnkleidung verpflichtend, sofern sich dies als Schutzmaßnahme aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt. Grundsätzlich gilt, dass Warnwesten bzw. Warnkleidung (innerhalb eines Betriebsgeländes) getragen wird, wenn die Erkennbarkeit eines Beschäftigten erhöht werden muss. Genaure Informationen werden in den DGUV Information „Warnkleidung“ erläutert.