Die Substitution von Gefahrstoffen
In einem anderen Kapitel wird das Spaltenmodell im Rahmen der Substitution von Gefahrstoffen vorgestellt. Dieses Modell hilft dabei, Gefahrstoffe mit hoher Gefährdung durch Gefahrstoffe mit niedrigerer Gefährdung auszutauschen bzw. substituieren.
Substitutionsprüfung ist Pflicht
Die Substitutionsprüfung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist aber keine freiwillige Maßnahme, sondern eine gesetzlich verpflichtende. Die Gefahrstoffverordnung fordert die Pflicht zur Substitutionsprüfung durch den Arbeitgeber im Rahmen der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung.
Jeder Arbeitgeber darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst freigeben, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde, die erforderlichen Schutzmaßnahmen bestimmt und umgesetzt wurden. Zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gehört auch die Prüfung der Möglichkeit einer Substitution von Gefahrstoffen (=> so genannte Grundpflichten gemäß der Gefahrstoffverordnung).
Wann ist Substitutionsprüfung vorgeschrieben?
Grundsätzlich stellt sich oft die Frage, wann eine Substitutionsprüfung verlangt bzw. notwendig wird. Natürlich darf man eine Substitutionsprüfung bei jedem Gefahrstoff durchführen. Eine Substitution ist immer dann verpflichtend, wenn Tätigkeiten mit Gefahrstoffen vorliegen, wobei die zu treffenden Schutzmaßnahmen über die allgemeinen Schutzmaßnahmen nach §8 der Gefahrstoffverordnung hinausgehen. Dies ist der Fall, wenn zusätzliche oder besondere Schutzmaßnahmen nach §§ 9, 10, 11 der Gefahrstoffverordnung notwendig sind.
Wie im Kapitel „STOP-Prinzip“ (Substitution, Technische-, Organisatorische, Persönliche Schutzmaßnahmen) hat Arbeitgeber auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung bzw. der verwendeten Gefahrstoffe vorrangig eine Substitution von Gefahrstoffen durchführen (=> Substitutionspflicht). Gemäß der Substitutionspflicht müssen Gefahrstoffe oder Verfahren durch Stoffe oder Verfahren ersetzen werden, die im Rahmen einer Gesamtbeurteilung die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten eine geringere Gefährdung bedeuten.
Substitutionsprüfung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung
Die Gesamtbeurteilung ergibt sich aus allen Stoffeigenschaften der Gefahrstoffe. Eine Substitution bedeutet beispielsweise nicht, einen gesundheitsgefährdenden Gefahrstoff durch einen weniger gefährlichen Gefahrstoff zu ersetzen, wobei aber z. B. die Brand- oder Explosionsgefährdung erhöht wird. Dies macht die Substitutionsprüfung auch komplexer, als es im ersten Blick erscheint.
Auch aus diesem Grund hat die TRGS 600 „Substitution“ diese hohe Bedeutung bei der Umsetzung der Substitutionspflicht. Die TRGS 600 konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung, wie eine Substitution bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchzuführen ist. Die TRGS 600 beschreibt, wie Tätigkeiten mit Gefahrstoffen mit hoher Gefährdung zu vermeiden sind. Sie regelt wie Gefahrstoffe durch andere Gefahrstoffe zu ersetzen sind, so dass eine geringere Gefährdung vorliegt.
Die Regelungen der TRGS 600 befassen sich hauptsächlich mit der Ermittlung von Möglichkeiten der Substitution, der Vorauswahl aussichtsreicher Möglichkeiten einer Substitution und der Entscheidung über die Substitution.
Wie in einzelnen Kapiteln der TRGS 600 erläutert wird, sind alle Stoffeigenschaften, die Herstellungs- bzw. Verarbeitungsprozesse und die Expositionsmöglichkeiten zu vergleichen. Erst dies Gesamtbild ermöglicht eine Aussage, ob der Substituent tatsächlich weniger gefährlich ist.
Hierzu hilft die Vergleichende Bewertung der gesundheitlichen und sicherheitstechnischen
Gefährdungen (Spaltenmodell), die von Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) entwickelt wurde (siehe hierzu auch das Kapitel „Spaltenmodell“).