Gefährdungsbeurteilung bei flüssigen Stoffgemischen – Bestimmung der Leitkomponente

Wie die Gefährdung durch einen einzelnen (Gefahr)stoff ermittelt wird, wird in anderen Kapiteln auf Safechemical erläutert. Wichtigste Informationsquelle ist dabei das Sicherheitsdatenblatt des Gefahrstoffes. In der Regel begegnen uns im betrieblichen Alltag viele Gemische und nicht nur einzelne Reinstoffe.

Die Leitkomponente

Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen bietet sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bzw. Gefährdungsermittlung die Annahme einer so genannten Leitkomponente an. Gemäß der Technischen Regel für Gefahrstoffe, TRGS 402, ist die Leitkomponente ein Stoff eines Stoffgemisches in der Luft, der stellvertretend für alle Stoffe des Gemisches angenommen werden kann. Die wichtigsten Kriterien für die Auswahl ist, dass die Konzentrationsverhältnisse in der Luft über einen längeren Zeitraum gleich bleibend sind. Des Weiteren müssen die einzelnen Bestandteile des Gemisches bzw. ihre Konzentrationsanteile bestimmbar bzw. messbar sein.

Die Leitkomponente bei flüssigen Gemischen

Bei flüssigen Gemischen mit mehreren unterschiedlichen Bestandteilen wird bei der Ermittlung der Gefährdung die so genannte Gefährdungszahl verwendet. Die Gefährdungszahl ist definiert als der Quotient aus Sättigungskonzentration und dem Luftgrenzwert des Stoffes.

Bestimmung der Gefährdungszahl

Die Gefährdungszahl ist das Verhältnis aus Dampfdruck und Grenzwert, dies muss aber noch so umgestellt werden, dass die Gefährdungszahl mit offiziell bekannten Werten ermittelt werden. Dazu nutzen wir die „naturwissenschaftliche Definition“, dass die Sättigungskonzentration dem Quotienten aus Dampfdruck und Luftdruck entspricht.

Da in den Regelwerken der Dampfdruck in hPa und der Grenzwert (AGW) in ppm geführt werden, sind noch entsprechende Einheitenumrechnungen durchzuführen.

Als Ergebnis erhält man, dass die Gefährdungszahl der Quotient aus Sättigungsdampfdruck (in hPa) und dem Arbeitsplatzgrenzwert (in ppm) ist, multipliziert mit dem Faktor 987 (ppm/hPa).

Beispiel für die Gefährdungsermittlung

Toluol hat einen Grenzwert von 50 ppm und einen Dampfdruck von 29 hPa. Methanol hat einen Grenzwert von 100 ppm und einen Dampfdruck von 129.

Gerundet erhalten wir für Toluol eine Gefährdungszahl von 570 und für Methanol eine Gefährdungszahl von 1.300.

Aussage und Anwendung der Gefährdungszahl

Wie das obige Beispiel zeigt, ist es nicht ausreichend, nur die Höhe der Grenzwerte zweier Flüssigkeiten zu betrachten, wenn diese (im Rahmen einer Gefährdungsermittelung) miteinander verglichen werden sollen. Eine wesentliche Rolle bei der Ermittlung der Gefährdung spielt auch der jeweilige Dampfdruck des Gefahrstoffes.

Hat man die Gefährdungszahl für die Bestandteile eines flüssigen Gemisches ermittelt, kann die Höhe der Gefährdung der einzelnen Komponenten festgelegt werden. Die Reihenfolge beginnt mit dem Stoff mit der höchsten Gefährdungszahl. Dieser Stoff kann (sofern die Vorschriften erfüllt sind) als so genannte Leitkomponente verwendet werden.