Gefährdungsermittlung bei Hautresorption (dermale Exposition)

In den meisten Vorgehensweisen bei der Ermittlung von Gefahren bzw. Gefährdungen untersucht man (meist ausführlich) die inhalative Exposition. Aber auch dermale Expositionen (Gefährdung durch Hautkontakt) müssen in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.

So regelt beispielsweise die Technische Regel für Gefahrstoffe, TRGS 900, dass bei Einhaltung der Luftgrenzwerte in Bezug auf hautresorptive Stoffe nicht immer die Gefährdung ausreichend „minimiert“ ist. Trotz Einhaltung der Luftgrenzwerte können beispielsweise hautresorptive Stoffe über die Haut aufgenommen werden.

Daher sind neben der inhaltiven Exposition auch die dermale Exposition durch Gefahrstoffe zu berücksichtigen. Wesentliche Vorschriften bilden dabei die TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen“.

Erkennung der Gefährdung durch dermale Exposition

Die ausgehende Gefährdung durch Gefahrstoffe lässt sich auf den ersten Blick durch die Gefahrenpiktogramme oder die H-Satze nicht vollständig ermitteln. Denn für die Gefährdung durch Hautresorption gibt es keinen H-Satz. Die H-Satze geben nur Hinweise auf eine mögliche Gefährdung.

Wichtige H-Sätze (gemäß der TRGS 401) sind H310 (Lebensgefahr bei Hautkontakt), H311 (Giftig bei Hautkontakt) und H312 (Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt).

Wesentlich wichtiger bei der Ermittlung der Gefährdung sind das Sicherheitsdatenblatt sowie die Technischen Regeln für Gefahrstoffe. Im Sicherheitsdatenblatt jedes Gefahrstoffes finden wir im Bereich der toxikologischen Angaben einen Hinweis, ob es sich bei dem Stoff um einen hautresorptiven Stoff handelt.

In der TRGS 900 (Arbeitsplatzgrenzwerte) finden wir ebenfalls Angaben, ob es sich um einen hautresorptiven Stoff handelt. Hautresorptive Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwert sind mit dem Kennzeichen „H“ markiert.

Schutzmaßnahmen

Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit entsprechenden Gefahrstoffen sind erst dann ausreichend, wenn die Luftgrenzwerte (=> inhalative Gefährdung) eingehalten werden und ein Hautkontakt (=> dermale Gefährdung) ausgeschlossen werden kann.

Der Hautkontakt ist dabei durch organisatorische und arbeitshygienische Maßnahmen auszuschließen. Wesentlicher Bestandteil der Schutzmaßnahmen sind hierbei Arbeitsbekleidung und persönliche Schutzausrüstung. Die Schutzmaßnahmen sind in der TRGS 401 beschrieben.