BOEL – europäische Arbeitsplatzgrenzwerte
Die Arbeitsplatzgrenzwerte (kurz: AGW) werden in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (kurz: TRGS) beschrieben und aufgelistet. Bei der Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte (in Anlehnung an die TRGS) kann davon ausgegangen werden, dass schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen nicht zu erwarten sind. Daher haben die Arbeitsplatzgrenzwerte bei der Gefährdungsbeurteilung eine gewisse Bedeutung.
Aber nicht nur auf nationaler „Ebene“, sondern auch auf europäischer Ebene existieren Arbeitsplatzgrenzwerte. Diese Arbeitsplatzgrenzwerte werden auch als „Binding Occupational Exposure Limit Values“ (kurz: BOEL) bezeichnet.
Bei diesen BOEL-Werten handelt es sich um verbindliche, europäische Grenzwerte. Diese Grenzwerte sind in allen Mitgliedsstaaten der EU in nationales Recht zu übernehmen. Der BOEL-Wert unterscheidet sich von einer „Anwendung“ aber erheblich von dem dt. AGW. Bei Einhaltung des AGW sind schädliche Auswirkungen durch Gefahrstoffe nicht zu erwarten. Dies gilt für die BOEL-Werte nicht, das bedeutet, dass bei BOEL-Werten auch unterhalb der Grenzkonzentration auch schädliche Auswirkungen auftreten können.
Wo findet man „BOEL“-Werte?
Die verbindlichen Grenzwerte (BOEL-Werte) sind beispielsweise in die TRGS 900 aufgenommen. In der entsprechenden Tabelle in der TRGS 900 lassen sich die EU-Grenzwerte anhand der Bemerkung von den AGW unterscheiden. In der Spalte „Bemerkungen“ findet sich bei den entsprechenden Grenzwerten die Angabe EU bzw. 28. Diese Bemerkung bedeutet: formale Umsetzung der Richtlinie 2017/2398.